Infos für Studierende

Die Fristen für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung sind
folgende:
Wintersemester: 1. Juli - 01. Oktober
Sommersemester: 1. Februar - 1. April
Zwecks Zulassung der Immatrikulation sind folgende Unterlagen im Sekretariat der Fakultät einzureichen:
Der für die einzelnen Fachsemester aufgestellte Studienverlaufsplan ist aus dem jeweiligen Vorlesungsverzeichnis zu ersehen und ist im allgemeinen für das Belegen verbindlich.
Formulare und Prüfungsordnungen zum Download
Für die neuen Studenten, die den erforderlichen Abschluss in den Fächern Latein und Griechisch vorweisen können, sind im Wintersemester 3 SWS Hebräisch und im folgenden Sommersemester ebenfalls 3 SWS Hebräisch verpflichtend. Am Ende des Sommersemesters sollen sie ihre Prüfung in Hebräisch ablegen.
1. Für die neuen Studenten, die keinerlei Kenntnisse der
für das Theologiestudium geforderten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch
besitzen, sind im Wintersemester 6 SWS Griechisch und 6 SWS Latein und im
folgenden Sommersemester 4 SWS Griechisch und 4 SWS Latein verpflichtend; am
Ende des Sommersemesters sollen sie ihre Prüfungen in Griechisch und Latein
ablegen.
Im anschließenden Wintersemester sind 3 SWS Hebräisch (= Grundkurs erster Teile)
verpflichtend. Am Ende des Wintersemesters ist eine Prüfung in Hebräisch
abzulegen.
2. Für die neuen Studenten, die einen Abschluss im Fach Latein vorweisen können,
sind im Wintersemester 6 SWS Griechisch und 3 SWS Hebräisch verpflichtend. Am
Ende des Wintersemesters kann eine Prüfung in Hebräisch abgelegt werden.
Im anschließenden Sommersemester sind 4 SWS Griechisch und 3 SWS Hebräisch
(fakultativ) vorgesehen. Am Ende des Sommersemesters sollen die Prüfungen für
das Graecum und Hebraicum (fakultativ) abgelegt werden.
3. Der Unterricht während des sogenannten Sprachensemesters (1. Semester des
Studiengangs B) wird in Latein und Griechisch kontinuierlich vom 1. Oktober bis
Mitte März durchgeführt.
Für alle Studenten soll die Fakultät (fakultativ) abwechselnd durch die zuständigen Fachvertreter je eine einstündige Lectio Latina, Lectio Graeca und Lectio Hebraica anbieten.
a) Der Student soll die Prüfungen (Sprachprüfungen,
Diplom-Vorprüfung, Diplomprüfung) gemäß den Richtlinien ablegen, welche die
Fakultätskonferenz für die Studien- und Prüfungsordnung beschlossen hat.
b) Zulassung zu den Prüfungen lt. Diplom-Prüfungsordnung:
Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung ist
schriftlich bis spätestens 15. Mai oder 15. November an den Rektor zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 8 genannten
Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. Die Bescheinigung über die qualifizierte Teilnahme an einem Seminar in
Philosophie sowie an einem in Kirchengeschichte/Patrologie oder in den
biblischen Einleitungswissenschaften nach § 8 Abs. 3;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er im Fach Katholische Theologie
bereits eine Diplom-Vorprüfung an einer anderen Hochschule nicht bestanden hat
oder sich noch in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
Der Antrag auf die Zulassung zum ersten Abschnitt ist bis
spätestens 15. Mai oder 15. November an den Rektor zu richten. Dem Antrag sind
beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 17 Abs. 1 genannten
Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er sich im Fach Katholische
Theologie bereits an einer
anderen Hochschule zu einer Diplomprüfung gemeldet hat;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, in welchem Fach seines
Schwerpunktstudiums er die
verlängerte Prüfungszeit beantragt, falls es sich hierbei um eine Fach aus § 16
handelt und der
Kandidat in diesem Fach eine vorgezogene Prüfung ablegen will.
Der Antrag auf die Zulassung zur Abschlussprüfung ist schriftlich bis spätestens 15. Mai oder
15. November an den Rektor zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 17 Abs. 2 genannten
Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. die Bescheinigung über die qualifizierte Teilnahme an einem Seminar aus jeder
der in §19 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Fächergruppen sowie an einem Seminar in einem
frei zu wählenden Fach gemäß §
17 Abs. 2 Ziff. 3;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, in welchem Fach seines
Schwerpunktstudiums er die Prüfung
beantragt;
5. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er im Fach Katholische Theologie
bereits eine
Diplomprüfung an einer anderen Hochschule nicht bestanden hat oder sich noch in
einem
schwebenden Prüfungsverfahren befindet;
6. gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter
Prüfungsleistungen (vgl. § 5) Gesuche, welche sich für das laufende Semester auf
die Sprachkurse, das Belegen der planmäßigen Vorlesungen, Übungen und Kurse
sowie auf die Studien- und Prüfungsordnung beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen
nach Semesterbeginn schriftlich im Rektorat oder Sekretariat einzureichen.
Auszug (den kompletten Text finden Sie unter der Rubrik Formulare und Ordnungen zum Download
Wenn der Studierende die Fakultät verlässt, hat er die Exmatrikel im Sekretariat der Fakultät zu beantragen. Hierbei sind vorzulegen: Studienbuch, Ausweiskarte, Entlastungserklärungen der Kassenverwaltung des Bischöflichen Priesterseminars und der Bibliothek (durch Stempel im Studienbuch).
Formulare und Ordnungen zum Download
Der Semesterbeitrag ist von den Studenten gleichzeitig mit der Erneuerung der Ausweise zu bezahlen.
Die Allgemeine Studentenvertretung (AStA) der Theologischen Fakultät Fulda steht für Fragen und Anregungen gerne bereit.
Informationen für Erstsemester in Fulda: AStA der Hochschule Fulda
Die Theologische Fakultät Fulda ermöglicht philosophisch
und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen.
Auf Antrag kann vom Rektor im Rahmen der Studienmöglichkeiten zugelassen werden,
wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet vervollständigen
will und aufgrund seiner schulischen Ausbildung oder seines Berufes in der Lage
ist, an Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen regelmäßig und mit
Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester.
Gasthörer/innen haben grundsätzlich das Recht, Lehrveranstaltungen bis zu 12
Semesterwochenstunden zu belegen.
Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert das
Einverständnis des zuständigen Professors/Lehrbeauftragten.
Gasthörer/innen können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie
Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so
ist ein entsprechender Antrag beim Studentensekretariat einzureichen. Für die
Erstellung der Bescheinigungen werden keine Formulare der Theologischen Fakultät
verwendet.
Ein Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in ist im Studentensekretariat erhältlich
und innerhalb der Immatrikulationsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen
unter Beifügung folgender Unterlagen: Lebenslauf, Passbild und ggf.
Prüfungszeugnisse.
Alle Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen, welche der Gasthörer zu
besuchen wünscht, müssen nach Maßgabe des Vorlesungsverzeichnisses in den Antrag
auf Zulassung als Gasthörer/in eingetragen und genauso bezeichnet werden, wie
sie von den Dozenten angekündigt sind. Die belegten Vorlesungen, Übungen,
Seminar u.a. dürfen sich nicht überschneiden.
Die Gasthörer-Gebühren betragen 30 € und sind innerhalb der
Immatrikulationsfrist einzuzahlen. Der genehmigte Gasthörerschein gilt als
Zulassung.
Informationsblatt für Gasthörer
Anmeldung: Formulare und Ordnungen zum Download
Sie haben die Möglichkeit sich als
Zweithörer an der Theologischen Fakultät Fulda zu immatrikulieren.
Die Theologische Fakultät Fulda ist bemüht das Studium für Menschen, die eine Behinderung haben, so einfach wie möglich zu gestalten. Für Studierende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist die Fakultät über einen entsprechenden Eingang ohne Probleme zu erreichen. Vor Kurzem wurde ein Fahrstuhl installiert. So ist ein Großteil der Räumlichkeiten ohne Treppenstufen erreichbar. Weiterführenden Fragen beantwortet gerne die Studienberatung:
studienberatung@thf-fulda.de .Allgemeine Hinweise zum Studium mit Behinderung:
Informationen und weiterführende Links*
Aktuell:
Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung
Mit Förderung durch die Contergan-Stiftung startet der Hildegardis-Verein ein
Mentoring-Programm für Studentinnen mit Handicap. Ziel des Projektes ist es, die
Studien- und Berufsperspektiven behinderter Frauen durch eine individuelle
Begleitung erfolgreicher und berufserfahrener Mentorinnen und Mentoren zu
verbessern.
Informationen zu Projekt und Bewerbungsverfahren:
Studienförderprogramme
1. Die Weiterförderung für die Förderungszeit ab
Semesterbeginn kann nur dann gewährt werden, wenn
die Immatrikulationsbescheinigung und die erforderlichen Leistungsnachweise im
WS bis spätestens
31. Juli und im SS bis spätestens 31. Januar dem zuständigen Studentenwerk für
die
Ausbildungsförderung eingereicht worden sind.
2. Die Neuanträge zur Aufnahme in die Studienförderung sind zusammen mit den
Belegen im WS bis
spätestens 31. Oktober und im SS bis spätestens 30. April dem zuständigen
Studentenwerk
einzureichen.
3. Die Anträge auf Weiterbewilligung der Studienförderung für das nachfolgende
Kalenderjahr sind
zusammen mit den erforderlichen Belegen in der Regel spätestens am Ende der
Vorlesungszeit des
Sommersemesters beim zuständigen Studentenwerk für die Ausbildungsförderung
abzugeben. Wird
zu Beginn des Wintersemesters der Antrag auf Neuaufnahme in die Förderung
gestellt, so braucht
kein zusätzlicher Antrag auf Gewährung der Weiterförderung für das unmittelbar
nachfolgende
Semester eingereicht zu werden.
Studentenwerk
Gießen*
Außenstelle Fulda
Daimler-Benz-Straße 5e
Fr. 9.00 - 14.30 Uhr
36039 Fulda
Tel.: 06 61 / 6 90 31
Fax: 06 61 / 60 78 26
Sprechzeiten: Mo. - Do. 9.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9.00 - 14.30 Uhr
Förderungsprogramme:
Die großen deutschen Begabtenförderungswerke bieten für engagierte Studierende verschiedene Stipendien und Förderungen an. Auch Studenten der Katholischen Theologie werden dabei sowohl finanziell als auch ideell unterstützt. Für Promoventen wird eine besondere Graduiertenförderung (Promotionsförderung) angeboten. Nachfolgend die entsprechenden Links*.
Cusanuswerk (Bischöfliche Studienförderung)
(Selbstbewerbung möglich)
Konrad-Adenauer-Stiftung
(Selbstbewerbung möglich)
Friedrich-Ebert-Stiftung
Studienförderung (auch Graduiertenförderung)
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienförderung (auch Graduiertenförderung)
Hanns-Seidel-Stiftung
(Selbstbewerbung möglich)
Studienstiftung des deutschen Volkes
Studien - und Promotionsförderung
Auslandsstipendien
DAAD, Deutscher Akademischer Austausch Dienst
StipendienVZ.de
Diese Zusammenstellung enthält, angefangen von BAFöG und Studienkredit über die Begabtenförderungsprogramme der einschlägigen parteilichen, gewerkschaftlichen und kirchlichen Stiftungen bis zu fachbezogenen Studienförderprogrammen wissenschaftlicher Fachgesellschaften, alles was für die Förderung von Studierenden interessant und wichtig ist.
www.stipendienVZ.de - Verzeichnis von Fördermöglichkeiten für Studierende
AGEH - Mitarbeit in der Entwicklungshilfe
Die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. (AGEH) bietet u.a. für Studierende Projekt - und Zeitstellen für die Mithilfe im Entwicklungs- und Friedensdienst (international) an. Über offene Stellen kann man sich über den unregelmäßig erscheinenden Newsletter informieren.
www.ageh.de - Mitarbeitsmöglichkeiten in der Entwicklungshilfe
Newsletter: Kirche und Theologie im Web
www.theology.de - Kirche und Theologie im Internet
*Durch diesen Link verlassen Sie das Internetangebot der Theologischen Fakultät Fulda. Die Theologische Fakultät Fulda ist für den Inhalt, den ein anderer Anbieter bereitstellt nicht verantwortlich. Siehe auch hier.