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Immatrikulation

Die Fristen für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung sind folgende:
Wintersemester: 1. Juli - 01. Oktober
Sommersemester: 1. Februar - 1. April

Zwecks Zulassung der Immatrikulation sind folgende Unterlagen im Sekretariat der Fakultät einzureichen:

  • Anmeldeformular
  • Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Evtl. Prüfungsnachweise (beglaubigt)
  • Drei Passbilder (evtl. zusätzlich 1 Passbild für Internationalen Studentenausweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kirchliches Führungszeugnis
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Evtl. Studienbuch mit Exmatrikelvermerk der zuletzt besuchten Hochschule

Der für die einzelnen Fachsemester aufgestellte Studienverlaufsplan ist aus dem jeweiligen Vorlesungsverzeichnis zu ersehen und ist im allgemeinen für das Belegen verbindlich.

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Sprachanforderungen - Regelungen des Sprachenstudiums

Studiengang A

Für die neuen Studenten, die den erforderlichen Abschluss in den Fächern Latein und Griechisch vorweisen können, sind im Wintersemester 3 SWS Hebräisch und im folgenden Sommersemester ebenfalls 3 SWS Hebräisch verpflichtend. Am Ende des Sommersemesters sollen sie ihre Prüfung in Hebräisch ablegen.

Studiengang B

1. Für die neuen Studenten, die keinerlei Kenntnisse der für das Theologiestudium geforderten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch besitzen, sind im Wintersemester 6 SWS Griechisch und 6 SWS Latein und im folgenden Sommersemester 4 SWS Griechisch und 4 SWS Latein verpflichtend; am Ende des Sommersemesters sollen sie ihre Prüfungen in Griechisch und Latein ablegen.
Im anschließenden Wintersemester sind 3 SWS Hebräisch (= Grundkurs erster Teile) verpflichtend. Am Ende des Wintersemesters ist eine Prüfung in Hebräisch abzulegen.
2. Für die neuen Studenten, die einen Abschluss im Fach Latein vorweisen können, sind im Wintersemester 6 SWS Griechisch und 3 SWS Hebräisch verpflichtend. Am Ende des Wintersemesters kann eine Prüfung in Hebräisch abgelegt werden.
Im anschließenden Sommersemester sind 4 SWS Griechisch und 3 SWS Hebräisch (fakultativ) vorgesehen. Am Ende des Sommersemesters sollen die Prüfungen für das Graecum und Hebraicum (fakultativ) abgelegt werden.
3. Der Unterricht während des sogenannten Sprachensemesters (1. Semester des Studiengangs B) wird in Latein und Griechisch kontinuierlich vom 1. Oktober bis Mitte März durchgeführt.

Lektürekurse

Für alle Studenten soll die Fakultät (fakultativ) abwechselnd durch die zuständigen Fachvertreter je eine einstündige Lectio Latina, Lectio Graeca und Lectio Hebraica anbieten.

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Diplom-Prüfungsordnung

a) Der Student soll die Prüfungen (Sprachprüfungen, Diplom-Vorprüfung, Diplomprüfung) gemäß den Richtlinien ablegen, welche die Fakultätskonferenz für die Studien- und Prüfungsordnung beschlossen hat.
b) Zulassung zu den Prüfungen lt. Diplom-Prüfungsordnung:

Diplom-Vorprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung ist schriftlich bis spätestens 15. Mai oder 15. November an den Rektor zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 8 genannten Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. Die Bescheinigung über die qualifizierte Teilnahme an einem Seminar in Philosophie sowie an einem in Kirchengeschichte/Patrologie oder in den biblischen Einleitungswissenschaften nach § 8 Abs. 3;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er im Fach Katholische Theologie bereits eine Diplom-Vorprüfung an einer anderen Hochschule nicht bestanden hat oder sich noch in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.

Diplom-Prüfung

Der Antrag auf die Zulassung zum ersten Abschnitt ist bis spätestens 15. Mai oder 15. November an den Rektor zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 17 Abs. 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er sich im Fach Katholische Theologie bereits an einer
anderen Hochschule zu einer Diplomprüfung gemeldet hat;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, in welchem Fach seines Schwerpunktstudiums er die
verlängerte Prüfungszeit beantragt, falls es sich hierbei um eine Fach aus § 16 handelt und der
Kandidat in diesem Fach eine vorgezogene Prüfung ablegen will.

Der Antrag auf die Zulassung zur Abschlussprüfung ist schriftlich bis spätestens 15. Mai oder 15. November an den Rektor zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über das Vorliegen der in § 17 Abs. 2 genannten Zulassungsvoraussetzungen;
2. das Studienbuch;
3. die Bescheinigung über die qualifizierte Teilnahme an einem Seminar aus jeder der in §19 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Fächergruppen sowie an einem Seminar in einem frei zu wählenden Fach gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. 3;
4. eine Erklärung des Kandidaten darüber, in welchem Fach seines Schwerpunktstudiums er die Prüfung
beantragt;
5. eine Erklärung des Kandidaten darüber, ob er im Fach Katholische Theologie bereits eine
Diplomprüfung an einer anderen Hochschule nicht bestanden hat oder sich noch in einem
schwebenden Prüfungsverfahren befindet;
6. gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen (vgl. § 5) Gesuche, welche sich für das laufende Semester auf die Sprachkurse, das Belegen der planmäßigen Vorlesungen, Übungen und Kurse sowie auf die Studien- und Prüfungsordnung beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Semesterbeginn schriftlich im Rektorat oder Sekretariat einzureichen.

Auszug (den kompletten Text finden Sie unter der Rubrik Formulare und Ordnungen zum Download

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Exmatrikulation

Wenn der Studierende die Fakultät verlässt, hat er die Exmatrikel im Sekretariat der Fakultät zu beantragen. Hierbei sind vorzulegen: Studienbuch, Ausweiskarte, Entlastungserklärungen der Kassenverwaltung des Bischöflichen Priesterseminars und der Bibliothek (durch Stempel im Studienbuch).

Formulare und Ordnungen zum Download

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AStA

Der Semesterbeitrag ist von den Studenten gleichzeitig mit der Erneuerung der Ausweise zu bezahlen.

Die Allgemeine Studentenvertretung (AStA) der Theologischen Fakultät Fulda steht für Fragen und Anregungen gerne bereit.

Informationen für Erstsemester in Fulda: AStA der Hochschule Fulda

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Gasthörer/innen

Die Theologische Fakultät Fulda ermöglicht philosophisch und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen. Auf Antrag kann vom Rektor im Rahmen der Studienmöglichkeiten zugelassen werden, wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet vervollständigen will und aufgrund seiner schulischen Ausbildung oder seines Berufes in der Lage ist, an Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen regelmäßig und mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Gasthörer/innen haben grundsätzlich das Recht, Lehrveranstaltungen bis zu 12 Semesterwochenstunden zu belegen.
Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert das Einverständnis des zuständigen Professors/Lehrbeauftragten.
Gasthörer/innen können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag beim Studentensekretariat einzureichen. Für die Erstellung der Bescheinigungen werden keine Formulare der Theologischen Fakultät verwendet.
Ein Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in ist im Studentensekretariat erhältlich und innerhalb der Immatrikulationsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen unter Beifügung folgender Unterlagen: Lebenslauf, Passbild und ggf. Prüfungszeugnisse.
Alle Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen, welche der Gasthörer zu besuchen wünscht, müssen nach Maßgabe des Vorlesungsverzeichnisses in den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in eingetragen und genauso bezeichnet werden, wie sie von den Dozenten angekündigt sind. Die belegten Vorlesungen, Übungen, Seminar u.a. dürfen sich nicht überschneiden.
Die Gasthörer-Gebühren betragen 30 € und sind innerhalb der Immatrikulationsfrist einzuzahlen. Der genehmigte Gasthörerschein gilt als Zulassung.

Informationsblatt für Gasthörer

Anmeldung: Formulare und Ordnungen zum Download

Sie haben die Möglichkeit sich als Zweithörer an der Theologischen Fakultät Fulda zu immatrikulieren.

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Studieren mit einer Behinderung

Die Theologische Fakultät Fulda ist bemüht das Studium für Menschen, die eine Behinderung haben, so einfach wie möglich zu gestalten. Für Studierende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist die Fakultät über einen entsprechenden Eingang ohne Probleme zu erreichen. Vor Kurzem wurde ein Fahrstuhl installiert. So ist ein Großteil der Räumlichkeiten ohne Treppenstufen erreichbar. Weiterführenden Fragen beantwortet gerne die Studienberatung: studienberatung@thf-fulda.de .

Allgemeine Hinweise zum Studium mit Behinderung:

Informationsbroschüre des Deutschen Studentenwerkes und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung*

Informationen und weiterführende Links*

Aktuell:

Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung

Mit Förderung durch die Contergan-Stiftung startet der Hildegardis-Verein ein Mentoring-Programm für Studentinnen mit Handicap. Ziel des Projektes ist es, die Studien- und Berufsperspektiven behinderter Frauen durch eine individuelle Begleitung erfolgreicher und berufserfahrener Mentorinnen und Mentoren zu verbessern.

Informationen zu Projekt und Bewerbungsverfahren:
www.mentoring-projekt.de*

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Studienförderprogramme

BAföG:

1. Die Weiterförderung für die Förderungszeit ab Semesterbeginn kann nur dann gewährt werden, wenn
die Immatrikulationsbescheinigung und die erforderlichen Leistungsnachweise im WS bis spätestens
31. Juli und im SS bis spätestens 31. Januar dem zuständigen Studentenwerk für die
Ausbildungsförderung eingereicht worden sind.
2. Die Neuanträge zur Aufnahme in die Studienförderung sind zusammen mit den Belegen im WS bis
spätestens 31. Oktober und im SS bis spätestens 30. April dem zuständigen Studentenwerk
einzureichen.
3. Die Anträge auf Weiterbewilligung der Studienförderung für das nachfolgende Kalenderjahr sind
zusammen mit den erforderlichen Belegen in der Regel spätestens am Ende der Vorlesungszeit des
Sommersemesters beim zuständigen Studentenwerk für die Ausbildungsförderung abzugeben. Wird
zu Beginn des Wintersemesters der Antrag auf Neuaufnahme in die Förderung gestellt, so braucht
kein zusätzlicher Antrag auf Gewährung der Weiterförderung für das unmittelbar nachfolgende
Semester eingereicht zu werden.
Studentenwerk Gießen*
Außenstelle Fulda
Daimler-Benz-Straße 5e
Fr. 9.00 - 14.30 Uhr
36039 Fulda
Tel.: 06 61 / 6 90 31
Fax: 06 61 / 60 78 26
Sprechzeiten: Mo. - Do. 9.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9.00 - 14.30 Uhr

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz*

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Förderungsprogramme:

Die großen deutschen Begabtenförderungswerke bieten für engagierte Studierende verschiedene Stipendien und Förderungen an. Auch Studenten der Katholischen Theologie werden dabei sowohl finanziell als auch ideell unterstützt. Für Promoventen wird eine besondere Graduiertenförderung (Promotionsförderung) angeboten. Nachfolgend die entsprechenden Links*.

Cusanuswerk (Bischöfliche Studienförderung)              

Studienförderung                                                                            

Graduiertenförderung

(Selbstbewerbung möglich)                   

Konrad-Adenauer-Stiftung

Begabtenförderung

Graduiertenförderung

(Selbstbewerbung möglich)

Friedrich-Ebert-Stiftung

Studienförderung (auch Graduiertenförderung)

Heinrich-Böll-Stiftung

Studienförderung (auch Graduiertenförderung)

Hanns-Seidel-Stiftung

Studienförderung

Graduiertenförderung

(Selbstbewerbung möglich)

Studienstiftung des deutschen Volkes

Studien - und Promotionsförderung

Auslandsstipendien

DAAD, Deutscher Akademischer Austausch Dienst

Fulbright-Kommission

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StipendienVZ.de

Diese Zusammenstellung enthält, angefangen von BAFöG und Studienkredit über die Begabtenförderungsprogramme der einschlägigen parteilichen, gewerkschaftlichen und kirchlichen Stiftungen bis zu fachbezogenen Studienförderprogrammen wissenschaftlicher Fachgesellschaften, alles was für die Förderung von Studierenden interessant und wichtig ist.

www.stipendienVZ.de - Verzeichnis von Fördermöglichkeiten für Studierende

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AGEH - Mitarbeit in der Entwicklungshilfe

Die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V.  (AGEH) bietet u.a. für Studierende Projekt - und Zeitstellen für die Mithilfe im Entwicklungs- und Friedensdienst (international) an. Über offene Stellen kann man sich über den unregelmäßig erscheinenden Newsletter informieren.

www.ageh.de - Mitarbeitsmöglichkeiten in der Entwicklungshilfe

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Newsletter: Kirche und Theologie im Web

www.theology.de - Kirche und Theologie im Internet

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